Fahrtauglichkeitsuntersuchungen

Das Gesetz verlangt von Patienten über 75 Jahren alle 2 Jahre eine ärztliche Untersuchung, ob sie noch in der Lage sind, ein Fahrzeug auch in Notsituationen zu beherrschen. Wir beraten und untersuchen Sie, dass Sie für sich und für andere keine Gefahr darstellen. Bei Unsicherheiten können wir Sie auch an spezialisierte Fahrlehrer verweisen, die mit Ihnen eine Probefahrt machen, damit Sie sehen, ob Sie auch die neuen Regeln noch kennen und können eine Einschätzung eines Profis einholen.
Patienten mit Lastkraftführerschein werden von Dr. Poths untersucht, weil er eine zusätzliche Qualifikation erworben hat, um diese Untersuchung anbieten zu können. Die Kosten für die Verkehrsuntersuchungen können nicht über Krankenkasse abgerechnet werden und werden Ihnen direkt belastet.